Wer möchte nicht geile Schwanzpics in einem Profil sehen? Allerdings ist nicht immer alles gestattet, was sich so mancher wünscht. Grundsätzlich gilt: Es ist immer so viel möglich, wie der Gesetzgeber und der Anbieter des Services erlauben. Dabei muss man immer genau beachten, an welcher Stelle deine nackten und womöglich erregten Tatsachen zu betrachten sind.
Zunächst einmal muss die Frage geklärt werden, wo Pornografie anfängt? Ist schon ein Foto, auf dem man deinen Ständer sieht, anstößig? Die Antwort ist simpel: Kommt auf den Ständer an. In der Rechtssprechung der vergangenen Jahre hat sich die 45-Grad-Regel durchgesetzt. Mal angenommen, du liegst auf dem Bild auf dem Bett, hast zwar einen sichtbaren Ständer, dein Dödel hängt aber nach unten, dann ist das noch ok. Wenn der Ständer aber steil in die Höhe ragt, also einen Winkel über 45 Grad einnimmt, gilt das als pornografisch. Jede Darstellung sexueller Handlungen, egal ob allein oder mit mehreren, ist ebenfalls pornografisch.
Solltest du eine eigene Homepage betreiben, bist du selbst verantwortlich dafür, dass keine Minderjährigen die pornografischen Ansichten zu sehen bekommen. Wenn du dagegen bei gayromeo Bilder hochlädst, liegt die Verantwortung bei den Betreibern. Sie haben deswegen entsprechende Alterscheck-Systeme vorgeschaltet, mit denen sichergestellt sein soll, dass Minderjährige die Pornopics nicht zu sehen bekommen. Die Bilder werden aber alle vor der Freischaltung noch einmal überprüft, da natürlich auch hier gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden müssen. Darstellungen von Sex mit Tieren, mit Kindern oder gewalttätigem Sex (Snuff) sind generell verboten.
Dass die Bestimmungen zum Jugendschutz in verschiedenen Ländern unterschiedlich gehandhabt werden, zeigt sich beispielsweise bei gaydar. In dem britischen Portal gelangt man auch ohne vorgeschaltete Alterscheck-Systeme auf pornografische Darstellungen. Dasselbe gilt für die Schweiz. In Deutschland und Österreich sind die Regelungen dagegen strenger.